Hamburg (dpa). Weil die Bundesregierung versäumt habe, gemeinsam mit der neuen europäischen Lenk- und Ruhezeitenverordnung zum 11. April auch die Bußgeldvorschriften in nationales Recht umzusetzen, könnten entsprechende Verstöße von Lkw-Fahrern nicht mehr geahndet werden, berichtet das »Hamburger Abendblatt«. Die Hamburger Innenbehörde hätte die Rechtslage bestätigt. In Hamburg würden Bußgeldbescheide seit dem 11. April nicht mehr bearbeitet. Als erstes Gericht hätte an dem Tag das Amtsgericht Itzehoe einen Lkw-Fahrer, der 1509 Euro zahlen sollte, die Strafe erlassen, obwohl er gegen Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hatte. Aus »rechtlichen Gründen« könne sein Verhalten nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die entsprechenden Verordnungen seien nicht mehr wirksam.