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Beamten winken
höhere Pensionen


Karlsruhe (dpa). Zahlreiche Beamte können nach einer Beförderung mit einer höheren Pension rechnen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte ein Gesetz für verfassungswidrig, nach dem ein Beamter nach einer Beförderung mindestens drei Jahre in seinem neuen Amt gearbeitet haben muss, um sein Ruhegehalt auf Basis der neuen Bezüge angerechnet zu bekommen. Diese Entscheidung gilt nur für künftige Versorgungsbescheide. Az: 2 BvL 11/04

Artikel vom 14.04.2007