14.04.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Kommentare
Innere Sicherheit

Grenzen der Überwachung


Niemand wird etwas dagegen einwenden, wenn die verantwortlichen Innenminister dieses Landes alles unternehmen, um den Bürgern das Gefühl größtmöglicher Sicherheit gegenüber Verbrechen und Terrorismus zu geben. All diese Bemühungen finden allerdings ihre Grenze, wenn Bürgerrechte massiv beschnitten werden.
So stellt sich bei dem geplanten automatischen Zugriff der Polizei auf digitale Passfotos zu Fahndungszwecken erneut die Frage, was schwerer wiegt: Bürgerrechte und Datenschutz oder das Informationsbedürfnis der Sicherheitsbehörden, die mit den gewonnenen Informationen zur Sicherheit der Bürger beitragen sollen? Denn vielen Bürgern wird mulmig zumute, wenn sie sich vorstellen, dass künftig auch das Autobahn-Mautsystem für Fahndungszwecke genutzt werden soll und Sicherheitsbeamte online private Computer ausspähen können.
Angemerkt sei, dass das Bundesverfassungsgericht den »großen Lauschangriff« verboten hat. Dennoch sollen nun die Erfassung aller Passfotos und sogar das Ausspähen privater Computer geltendes Recht werden. Die Chancen Burkhard Hirsch, mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg zu haben, stehen nicht schlecht. Friedhelm Peiter

Artikel vom 14.04.2007