Münster/Bielefeld (WB/in). Die Regelung im nordrhein-westfälischen Ladenschluss-Gesetz, wonach selbst Floristen und Bäcker an Oster- und Pfingstsonntagen sowie 1. Weihnachtsfeiertag ihre Läden nicht öffnen dürfen, soll rückgängig gemacht werden. Nach Angaben von Markus Lehrmann, stellvertretender Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Bielefeld, unterstützen die Ostwestfalen eine entsprechende Forderung der IHK Münster. Die Regelung, die im übrigen schon in Niedersachsen nicht mehr gelte, habe sich nicht bewährt.