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IHK will Reform vom Ladenschluss


Münster/Bielefeld (WB/in). Die Regelung im nordrhein-westfälischen Ladenschluss-Gesetz, wonach selbst Floristen und Bäcker an Oster- und Pfingstsonntagen sowie 1. Weihnachtsfeiertag ihre Läden nicht öffnen dürfen, soll rückgängig gemacht werden. Nach Angaben von Markus Lehrmann, stellvertretender Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Bielefeld, unterstützen die Ostwestfalen eine entsprechende Forderung der IHK Münster. Die Regelung, die im übrigen schon in Niedersachsen nicht mehr gelte, habe sich nicht bewährt.

Artikel vom 12.04.2007