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Pflicht zur Hilfe
im EU-Grenzschutz


Brüssel (dpa). Bei besonderen Notlagen an den EU-Außengrenzen sollen die Unionsstaaten künftig zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet werden. Einen verbindlichen Beschluss mit diesem Ziel hat der Innenausschuss des Europäischen Parlaments getroffen. Das Prinzip verpflichtet alle EU-Staaten, auf Anforderung der EU-Grenzschutzagentur speziell ausgebildete Beamte zu entsenden.

Artikel vom 13.04.2007