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Fahranfänger (18) rast mit
Tempo 130 durch die Stadt

Geschwindigkeitskontrollen der Polizei erfolgreich

Quelle (WB). Den traurigen Rekord bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei hat ein 18-jähriger Fahrer mit Führerschein auf Probe aufgestellt. Er raste mit Tempo 130 über die Brockhagener Straße. Erlaubt waren 70 Stundenkilometer.

Wie die Polizei gestern mitteilte, startete der Verkehrsdienst mit Unterstützung der Einsatzhundertschaft Bielefeld vorgestern Nachmittag auf der Brockhagener Straße und auf dem Ostwestfalendamm erfolgreiche Geschwindigkeitskontrollen. Den jungen Mann, der den Geschwindigkeitsrekord auf der Brockhagener Straße aufstellte, erwarten ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, vier Punkte in der Verkehrssünderdatei und eine Nachschulung, die mit etwa 400 Euro zu Buche schlägt. Außerdem werde die Probezeit verdoppelt. Ein 43-jähriger Autofahrer fiel auf, weil er seit Anfang dieses Monats keine Fahrerlaubnis mehr hat. Sie wurde ihm wegen Geschwindigkeitsverstößen entzogen. Auch jetzt war er zu schnell unterwegs.
Ein Motorradfahrer machte durch einen überlauten Auspuff auf sich aufmerksam. Dieser war unzulässig, die Polizei stellte ihn sicher. Den Fahrer erwartet eine Anzeige wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis. Auf der Brockhagener Straße wurden insgesamt eine Strafanzeige, fünf Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen und fünf Verwarngelder ausgesprochen.
Auf dem Ostwestfalendamm erhielten 56 Fahrzeugführer eine Anzeige wegen überhöhter Geschwindigkeit, sieben davon zusätzlich ein Fahrverbot. Spitzenreiterin war eine 21-jährige Frau, die um 63 Stundenkilometer zu schnell unterwegs.
Des Weiteren fielen zwei 15-jährige Mofafahrer auf, die den Ostwestfalendamm mit einer hohen Geschwindigkeit befuhren, obwohl sie die Kraftfahrstraße gar nicht benutzen dürfen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Mofas aufgrund von Veränderungen erheblich schneller als 25 Stundenkilometer fahren konnten und auch führerscheinpflichtig sind.
Weil die 15-Jährigen selbstverständlich noch keinen Führerschein haben, erwartet sie jeweils eine Strafanzeige. Die Fahrzeuge wurden als Beweismittel von der Polizei sichergestellt.

Artikel vom 13.04.2007