Zu der Nachricht »Prediger muss nicht ausreisen«: Seltsames Verfahren in Deutschland: Wenn Usamma A. hier in der Bundesrepublik aus angeblicher Angst vor gegen ihn gerichteten Terroranschlägen polizeilich geschützt werden muss, scheint es mir folgerichtig zu sein, dass er dieses für ihn unsichere Land im Interesse seiner Familie verlässt, zumal seine Reisetätigkeit dem Schutz seiner Person nicht unbedingt förderlich sein dürfte. Es interessiert die Öffentlichkeit eigentlich nur, wer denn nun und warum Usamma A. politisch verfolgt und - insbesondere - wie lange. Bei der offenbar dürftigen Aktenlage wäre es doch sinnvoller zu prüfen, ob der Asylgrund entfallen ist. BERND FICHTNER33609 Bielefeld