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Streit um Pumuckls Freundin

Erfinderin und ursprüngliche Zeichnerin des Kobolds gehen vor Gericht

München (dpa). Um den rothaarigen Kobold Pumuckl ist ein neuer Rechtsstreit entbrannt. Die Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut und die ursprüngliche Zeichnerin, Barbara von Johnson, streiten, ob der Kobold eine Freundin haben und heiraten darf. Das teilte das Landgericht München I gestern mit.
Die Kinderbuchautorin und Erfinderin der Zeichentrickfigur Pumuckl, Ellis Kaut.
Am 26. April will das Gericht über einen Antrag auf Einstweilige Verfügung Kauts gegen Johnson verhandeln. Die Zivilstreitigkeiten der beiden um Urheberrechte an dem Kobold ziehen sich seit Jahren hin, zuletzt ging es um Johnsons Beteiligung an den Rechten von Pumuckl-Filmen.
Zu dem neuen Streit kam es, weil Johnson in einem Münchner Lokalsender einen Kindermalwettbewerb unterstützte, in dem eine Freundin für den Klabautermann gezeichnet werden soll. Der Sieger sollte einen Besuch in Johnsons Villa sowie eine Teilnahme an einer »Hochzeit« des Pumuckl gewinnen.
Der Kobold habe es nach 43 Jahren Unfug verdient, eine Freundin zu bekommen, meinte Johnson laut Gericht. Dadurch sah Kaut ihr Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt.
Sie will Johnson nun eine Teilnahme an dem Projekt untersagen, weil damit der Eindruck entstehen könnte, Johnson habe Einfluss auf die weitere Geschichte des Kobolds.
Johnson hat als 20-Jährige im Auftrag der Erfinderin und Kinderbuchautorin Kaut dem Klabautermann seine unverwechselbare Gestalt mit den abstehenden Ohren und den übergroßen Händen und Füßen verliehen.
Von Beginn der 80er Jahre an ließ Kaut die Figur von ihrem Schwiegersohn Brian Bagnall zeichnen. Damals begann auch der Siegeszug von Meister Eders Kobold auf der Leinwand und dem Bildschirm.
Zuletzt hatte von Johnson in einem Zivilprozess im September vergangenen Jahres erreicht, dass der Bayerische Rundfunk und die betreffende Produktionsfirma den Spielfilm »Meister Eder und sein Pumuckl« nur mit ihrer Zustimmung nutzen darf. Für die gleichnamige Fernsehserie und weitere Spielfilme sollte sie Nachvergütungen erhalten. Der BR legte jedoch Rechtsmittel ein, nun muss das Oberlandesgericht München entscheiden.
Im Fernsehen sind die lustigen Streiche Pumuckls derzeit samstags um sieben Uhr bei Kika und sonntags um 7.35 Uhr in der ARD zu sehen.

Artikel vom 11.04.2007