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Wahltarife helfen sparen

Telefonaktion zur Gesundheitsreform

Von Edgar Fels
Bielefeld (WB). Die Gesundheitsreform ist seit dem 1. April in Kraft. Für die Bürger ändert sich Einiges. Die Verbraucherzentrale spricht sogar von einer Revolution. So dürfen etwa die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten mit Wahltarifen umwerben. Dabei lässt sich auch Geld sparen.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann aus bis zu 20 Tarifen der einzelnen Kassen besondere Angebote wählen. Die freie Wahl zusätzlicher Leistungen soll für mehr Wettbewerb und Beitragsersparnisse sorgen. Die Verbraucherzentrale warnt vor schnellen Festlegungen und gibt folgende Tipps:
Selbstbehalt/Beitragsrückerstattung: Versicherte, die bereit sind, ihre Behandlungskosten im Krankheitsfall bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu übernehmen, werden im Gegenzug von einigen Kassen mit einem geringeren Monatsbeitrag belohnt, wenn sie sich für einen Tarif mit Selbstbehalt entscheiden. Wer ein Jahr lang nicht zum Arzt geht, für den wäre ein Tarif mit Beitragsrückerstattung passend. Für den Verzicht auf den Arztbesuch zahlen Kassen maximal bis 600 Euro zurück. Doch die beiden Vereinbarungen lohnen sich nur für Personen, die über eine stabile Gesundheit verfügen. Patienten, die regelmäßig zum Arzt müssen - etwa chronisch kranke und alte Menschen - profitieren nicht von dieser neuen Regelung.
Kostenerstattung: Gegen Aufpreis können Versicherte beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus künftig fast wie Privatpatienten behandelt werden, wenn sie einen Tarif mit Kostenerstattung wählen. Doch die Kassen sind nicht verpflichtet, den vollen Kostenanteil zu übernehmen. Kunden sollten daher vor der Wahl eines solchen Tarifs verschiedene Angebote vergleichen. Bei dieser Variante leisten Patienten stets Vorkasse und erhalten von der Kasse nur den vereinbarten Satz zurück. Auf mögliche Restkosten bleiben sie sitzen.
Attraktive Zusatzleistungen: Gegen einen höheren Betrag bieten einige Kassen ihren Kunden auch die Übernahme alternativer Behandlungsmethoden an: für Homöopathie, Naturheilmittel oder anthroposophische Medizin. Wer dieses Extra nutzen möchte, sollte ebenfalls zuvor Kosten und Nutzen miteinander vergleichen.
Kassenwechsel: Wer sich für einen Wahltarif entscheidet, ist doppelt solange an seine Krankenkasse gebunden wie üblich: nämlich drei Jahre statt 18 Monate. Die Mitgliedschaft kann innerhalb dieses Zeitraums nicht gekündigt werden, auch nicht, wenn eine Krankenkasse ihre Beiträge erhöht. Deshalb kann es günstiger sein, etwa alternative Heilmethoden aus der eigenen Tasche zu zahlen und in eine günstige Kasse zu wechseln. Auf diese Weise lassen sich bis zu 400 Euro sparen.
Besondere Versorgungsformen: Wer nicht nur Geld sparen möchten, sondern in erster Linie auf eine bessere Versorgungsqualität setzt, für den bietet sich das Hausarzt-Modell an. Hierbei übernimmt der Hausarzt die Rolle eines Lotsen, der seine Patienten bei Bedarf an bestimmte Fachärzte überweist und trotzdem die Behandlung stets im Blick behält.
l Um Ihnen, liebe Leser, weitere Fragen zum Thema Gesundheitsreform zu beantworten, stehen morgen in der Zeit von 11 bis 13 Uhr kostenlos zwei Experten am Lesertelefon bereit. Die Rufnummern werden ebenfalls morgen bekannt gegeben.

Artikel vom 11.04.2007