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Drei-Prozent-Hürde


Im Streit um die geplante Novellierung der NRW-Gemeindeordnung hat die SPD die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen gefordert. »Splitterparteien würden so besser abgeschreckt, und wir bekämen stabilere Mehrheitsverhältnisse«, sagte Vize-Landtagsfraktionschef Ralf Jäger. Bis zur letzten Kommunalwahl im September 2004 galt in NRW eine Fünf-Prozent-Sperrklausel. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte diese jedoch wegen fehlender inhaltlicher Begründung für nichtig erklärt.

Artikel vom 12.04.2007