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Prozess gegen die »Rote Zora«

Angeklagte gesteht Teilnahme an Sprengstoffanschlägen


Berlin (dpa). Ein früheres Mitglied der Terrorgruppe »Rote Zora« hat die Beteiligung an zwei gescheiterten Sprengstoffanschlägen in den 1980er Jahren gestanden. Die 58-Jährige ließ zum Auftakt des Prozesses vor dem Berliner Kammergericht gestern eine Erklärung verlesen, sie habe sich »wissentlich und willentlich« an den Anschlägen auf das Gentechnische Institut im Oktober 1986 in West-Berlin sowie im Juni 1987 auf ein Bekleidungswerk in der Nähe des bayerischen Aschaffenburg beteiligt. Die Pädagogin hatte sich Ende letzten Jahres selbst gestellt.
Die Taten hätten ihren damaligen politischen Überzeugungen entsprochen, hieß es in dem Geständnis. In einem Bekennerschreiben hieß es zu dem Berliner Anschlag, die »Rote Zora« lehne die Folgen der Gentechnologie radikal ab. Mit dem Anschlag bei Aschaffenburg habe die linksextreme Frauengruppe ihre »Solidarität mit streikenden Arbeiterinnen in Südkorea« zum Ausdruck bringen wollen.
Die Bundesanwaltschaft wirft der Frau Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung von mindestens Herbst 1986 bis Ende Juni 1987 sowie versuchtes Herbeiführen von zwei Sprengstoffexplosion vor. Die 58-Jährige habe sich in der »sozialrevolutionären« Terrorgruppe an der kollektiven Vorbereitung von gemeingefährlichen Straftaten beteiligt. Laut Bundesanwaltschaft hatte sich die »Rote Zora« 1977 als Teilorganisation der terroristischen »Revolutionären Zellen« gegründet und bekannte sich bis Februar 1988 zu 45 Sprengstoff- und Brandanschlägen. Erklärtes Ziel war die gewaltsame Veränderung des Gesellschaftssystems in Deutschland.
Weil die Angeklagte sich gestellt und ein Geständnis angekündigt hatte, hat das Gericht nach Absprachen mit beiden Seiten eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren in Aussicht gestellt.

Artikel vom 12.04.2007