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Nach Strafverbüßung
weiter unter Kontrolle

Sicherheit für Kinder und Frauen zuerst


Zu dem Artikel »Vor Sexualtätern besser geschützt«:
Das hört sich ja gut an. Es hört sich aber auch nur so an. Hier sollen Kinder und Frauen geschützt werden. Die Bestimmung spricht von »Androhung« einer empfindlichen Haft bis zu drei Jahren. Eine Haft bis zu drei Jahren wird von diesen kranken Menschen aber wohl kaum als empfindlich angesehen. Und »bis zu« heißt, dass auch darunter gegangen werden kann, was bei unserer häufig milden Justiz sicherlich oft der Fall sein dürfte. Zudem soll entlassenen Sexualstraftätern der Kontakt mit Kindern verboten werden. Nur, wer kontrolliert das?
Gilt bald jemand, der in der Öffentlichkeit mit Kindern redet, als möglicher entlassener Sexualstraftäter? Und außerdem sind dadurch die Frauen nicht geschützt. Es ist von straffer und effizienter Kontrolle die Rede. Ministerin Zypries redet vom besten Schutz, der möglich ist.
Der beste Schutz ist: Der nach einer mehrjährigen Haftstrafe entlassene Täter (hier berücksichtige man: Wer zu mehreren Jahren Haft wegen dieses Delikts verurteilt wird, muss schon einiges verbrochen haben) ist nach Verbüßung der Strafe weiter ständig unter Kontrolle zu halten. Ständige Kontrolle ist aber nur in einer geschlossenen Anstalt möglich. Nur zu oft schon musste man erleben, was passiert, wenn das nicht getan wird. Denn solche Menschen sind in der Regel nicht heilbar und damit auch nicht resozialisierbar.
Es ist von Straftätern mit »ungünstiger Sozialprognose« die Rede, denen ein Angebot zur Lebenshilfe gemacht werden soll. Dies kann auch in einer Anstalt erfolgen. Man könnte meinen, hier werde in erster Linie eine Lösung für den Täter gesucht. Es müsste aber genau umgekehrt heißen: zuerst Sicherheit für Kinder und Frauen, dann erst der Täter.
HORST KAPP33161 Hövelhof

Artikel vom 12.04.2007