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Die Verfassung hintergangen


Zu dem Beitrag »Richterin bedauert Koran-Entscheid«:
Wir leben hier in dem Rechtsstaat Deutschland, und unsere Verfassung steht über dem Kirchenrecht. So ist es auch möglich, dass viele Glaubensgemeinschaften friedlich miteinander leben können.
Richter oder Richterinnen, die sich dessen nicht bewusst sind und unter Berufung auf den Koran eine solche Verfügung treffen, sollten per sofort ihres Dienstes enthoben werden, denn sie hintergehen damit unsere Verfassung. Diese Richter haben nicht verstanden, welches Recht in diesem Staat zu vertreten ist.
Artikel 1: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.« Sind Frauen etwa minderwertige Wesen, die laut Sure 4, Vers 34, geschlagen und verletzt werden dürfen?
Ich hoffe, dass unsere Politik und Justitia weiterhin zur unbedingten Rechtsstaatlichkeit stehen, egal welcher Glaubensgemeinschaft der Beurteilende beziehungsweise zu Verurteilende angehört.SYLVIA POST32609 Hüllhorst

Artikel vom 12.04.2007