Bielefeld (WB). Selbständige ohne Krankenversicherungsschutz müssen sich jetzt wieder absichern, vorausgesetzt, sie waren zuvor in einer gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet. Grund ist die im April in Kraft getretene Gesundheitsreform. Darauf wies gestern die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen hin.