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Gericht nimmt Banken in die Pflicht


Karlsruhe (dpa). Banken müssen bei verdächtigen Schecks aufpassen - sonst machen sie sich schadenersatzpflichtig. Nach einem Gerichtsurteil muss eine Bank 350000 Euro Schadenersatz an einen Autohändler zahlen, dessen Angestellter Verrechnungsschecks von Kunden auf sein eigenes Konto hatte gutschreiben lassen.

Artikel vom 05.04.2007