Karlsruhe (dpa). Banken müssen bei verdächtigen Schecks aufpassen - sonst machen sie sich schadenersatzpflichtig. Nach einem Gerichtsurteil muss eine Bank 350000 Euro Schadenersatz an einen Autohändler zahlen, dessen Angestellter Verrechnungsschecks von Kunden auf sein eigenes Konto hatte gutschreiben lassen.