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Backwaren auch
Ostersonntag


Bielefeld (bp). »Bäckereifachgeschäft, die Getränke wie Kaffee ausschenken, dürfen auch Ostersonntag öffnen.« Hanno Lechtermann, Obermeister der Bäcker-Innung, hat sich noch einmal intensiv mit dem neuen Ladenschlussgesetz beschäftigt. Das schreibt vor, dass am ersten von zwei aufeinander folgenden Feiertagen, also Ostersonntag, Pfingstsonntag und dem ersten Weihnachtstag, zum Beispiel Blumengeschäfte nicht geöffnet haben dürfen. Das Gesetz beziehe sich auch auf Bäckereien, aber, so Lechtermann, »nur auf Geschäfte mit ausschließlichem Backwarenverkauf.« Der Obermeister: »Da mir in Bielefeld keine Bäckereien bekannt sind, die keinen Kaffeeausschank haben, dürfen demnach alle entsprechenden Bäckereifachgeschäfte ihre Kunden mit Backwaren auch am Ostersonntag versorgen.« Welches Geschäft tatsächlich am Ostersonntag öffne, das könne die Innung nicht sagen. Lechtermanns Rat: »Nachfragen ist da die richtige Methode für die Kundschaft.«

Artikel vom 05.04.2007