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Schutz gegen
Gammelfleisch

Kritik am Verbraucherschutzgesetz

Berlin (ddp). Vier Monate nach dem Stopp des Verbraucherinformationsgesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler hat das Bundeskabinett einen nachgebesserten Entwurf auf den Weg gebracht. Horst Seehofer: »Erreichbares jetzt in Kraft setzen.«

Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) forderte nach dem gestrigen Beschluss »Erreichbares nun endlich in Kraft zu setzen«.
Seehofer betonte, die gerügten Passagen im Gesetz seien geändert worden. Nun sei man »noch mehr als in der Vergangenheit« von der Verfassungsmäßigkeit überzeugt.
Seehofer sagte, das Gesetz sei der »weitestgehende Entwurf, der je auf diesem Feld vorgelegt wurde«. Zum Schutz der Verbraucher könnten etwa die Namen von »raffgierigen Gammelfleischhändlern« öffentlich gemacht werden. Mit Blick auf die Kritiker sagte er, es treffe nicht zu, dass sich Unternehmen, die gegen das Recht verstießen, auf das Betriebsgeheimnis zurückziehen könnten. Bei der Auskunftspflicht gebe es nur »ganz enge Ausnahmen«.
Das Gesetz soll Verbrauchern besseren Zugang zu Informationen verschaffen und den Behörden unter bestimmten Voraussetzungen vorschreiben, die Namen von Firmen zu veröffentlichen.
Die Grünen sprachen von »Etikettenschwindel«. Vize-Fraktionschefin Bärbel Höhn sagte: »Der Entwurf macht es den Behörden leicht, Verbrauchern Informationen zu verweigern.« Betriebsgeheimnisse hätten Vorrang gegenüber den Informationen für Verbraucher. Auch FDP-Experte Hans Joachim Goldmann wertete die Vorlage als »Mogelpackung«. Der Sprecher der Verbraucherzentralen, Carel Mohn, monierte, ein zentraler Schwachpunkt sei, dass Konsumenten keine Auskünfte direkt von Lebensmittelherstellern verlangen könnten. Viele Produkte außerhalb des Lebensmittelbereichs würden überhaupt nicht erfasst.

Artikel vom 05.04.2007