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Neuer Ausweis
für Behinderte


Münster (WB). Schwerbehinderte, die bei Fahrten mit Bussen und Bahnen auf Hilfe angewiesen sind, haben es jetzt leichter. Das Recht sei geändert worden, teilte die Bezirksregierung Münster mit. Das Merkzeichen »B« auf dem Schwerbehindertenausweis werde um den Satz »Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen« ergänzt. »Die Gesetzesänderung stellt nun klar, dass ein schwerbehinderter Mensch eine Begleitperson zwar mitnehmen darf, sie aber nicht mitnehmen muss«, erklärte Gerhard Hösel von der Bezirksregierung Münster. Jeder Vierte der 1,7 Millionen Schwerbehinderten in Nordrhein-Westfalen sei von der Neuregelung betroffen. Bei Bedarf könne ein neuer Ausweis beantragt werden. Eines der elf zuständigen Versorgungsämter befindet sich in Bielefeld.

Artikel vom 06.04.2007