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Keine Blumen am Ostersonntag

Ostersonntag ist Verkaufsverbot. Obermeister Johannes Wilking und seine Blumenhändler-Kollegen haben das einer Sonderregelung im neuen Ladenschlussgesetz zu verdanken. »Dabei ist der Ostersonntag immer unser umsatzstärkster Feiertag gewesen,« klagt Wilking. Betroffen sind aber auch Bäckereien und Konditoreien. Das Ordnungsamt verzeichnet zahlreiche Nachfragen aus dem Handel. Man habe sich sicherheitshalber die Rechtslage erläutern lassen.Lokalteil / Foto: Bernhard Pierel

Artikel vom 04.04.2007