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Verkauf am Ostersonntag
ist per Gesetz verboten

Blumenhandel trifft Sonderregelung besonders hart

Von Burgit Hörttrich
Bielefeld (WB). Ostersonntag. Verwandtenbesuch. Da gehört für viele ein bunter Blumengruß dazu. Wer den Strauß jedoch in lieb gewordener Gewohnheit erst am Sonntag besorgen will, der steht vor verschlossener Ladentür. Schuld daran ist das neue Ladenschlussgesetz.

Das nämlich schreibt vor, dass am jeweils ersten von zwei aufeinander folgenden Feiertagen nicht verkauft werden darf: nicht am Ostersonntag, nicht am Pfingstsonntag, nicht am ersten Weihnachtstag.
Johannes Wilking, Vorsitzender der Bezirksstelle Ostwestfalen (Obermeister) mit 250 Blumengeschäften, 40 davon in Bielefeld: »Uns Floristen trifft die Gesetzesänderung besonders. Der Ostersonntag ist der beste Blumenverkaufstag von allen Feiertagen im Jahr.«
Jörg Beyer, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes, weist darauf hin, dass »Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen, Back- und Konditoreiwaren, Zeitungen und Zeitschriften« jetzt sonntags statt vorher zwei fünf Stunden verkaufen dürften. Eigentlich. Denn wie jedes Gesetz weist auch dieses Sonderregelungen auf. Eine davon: dass am Ostersonntag, Pfingstsonntag, ersten Weihnachtstag die Geschäfte geschlossen bleiben müssen. Die Ausnahme von der Sonderregelung: der Verkauf von Reisebedarf. Beyer: »Im Sinne des Gesetzes gehören auch Schnittblumen dazu.« Im Klartext: Der Blumenladen im Hauptbahnhof darf auch Ostersonntag öffnen.
Dafür, so Beyer, dürften, anders als zuvor, Verkaufsstellen für Blumen etc. (siehe oben) am Ostermontag öffnen. »Schön und gut,« sagt Johannes Wilking dazu: »Wir probieren es, aber ich verspreche mir auf Dauer nichts davon. Am Ostermontag haben die meisten ihre Blumen doch schon verschenkt.« Sein dringender Appell: »Blumensträuße am Samstag kaufen. Wir geben Tipps, wie sie taufrisch bleiben.«
Seit einer guten Woche mache er seine Kunden im Geschäft an der Sudbrackstraße auf die geänderten Öffnungszeiten aufmerksam - für ihn eher ein »Verkaufsverbot«. Wilking: »Der Verband hat alle ihm angeschlossenen Geschäfte informiert. Ich hoffe, die Kunden erkennen, dass wir Blumenhändler schuldlos sind.«
Ina Hempelmann vom städtischen Ordnungsamt betont, dass bereits viele Händler nachgefragt hätten, um sich die Rechtslage erläutern zu lassen: »Es ist möglich, ein Bußgeld zu verhängen.«
Betroffen von der Änderung im Ladenschlussgesetz sind nicht nur Blumenhändler, von denen in Bielefeld nach Wilkings Schätzung 80 Prozent sonntags geöffnet haben, sondern auch Bäckereien und Konditoreien. Regina Passon, Obermeisterin der Konditoren-Innung Ostwestfalen betont: »Öffnen dürfen die Konditoreien, denen ein Café angeschlossen ist.« Das Café Passon habe sowohl Ostersonntag wie Ostermontag geöffnet, es sei aber unterschiedlich, wie andere Konditoreien die Feiertagsöffnung handhaben würden. »Am besten, Gäste und Kunden informieren sich rechtzeitig, um nicht vor geschlossener Tür zu stehen,« rät Regina Passon. Dem schließt sich auch Hanno Lechtermann, Obermeister der Bäcker-Innung an. Lechtermann: »Unsere eigene Verkaufsstelle im Hauptbahnhof ist natürlich geöffnet. Reisebedarf. Sicher ist, spätestens Samstag nachzufragen, ob die Stammbäckerei geöffnet hat.« Denjenigen, die am Ostersamstag vor einem »Versorgungsengpass« stehen, kann Ina Hempelmann vom Ordnungsamt ebenfalls nur raten: »Tankstellen-Shops und die Geschäfte im Hauptbahnhof haben geöffnet.«

Artikel vom 04.04.2007