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DNA-Probe belastet Ullrich

Blutbeutel aus Spanien stammen vom Ex-Tour-de-France-Sieger

Hamburg (dpa). Die Indizien gegen Jan Ullrich werden erdrückend: Im spanischen Dopingskandal gefundene Blutbeutel stammen zweifelsfrei von dem früheren Radstar und beweisen den von Ullrich bestrittenen Kontakt zum spanischen Arzt Eufemiano Fuentes.
Ausgelacht: Die Indizien gegen Jan Ullrich sind erdrückend.
»Wir haben neun Blutkonserven vorgefunden, die wir mit den DNA-Proben vergleichen konnten. Dabei haben wir die Identität von Ullrich feststellen können«, sagte gestern Staatsanwalt Friedrich Apostel. Dies sei noch kein Beweis für Doping. Aber: »Es zeigt, dass Blutbeutel dort gelagert wurden.«
Als erste Reaktion rückte Ullrichs neuer Arbeitgeber, das österreichische Team Volksbank, von dem 33-Jährigen ab. Vorerst soll er nicht als Berater und Repräsentant für den Rennstall arbeiten.
Ullrichs Verteidiger Johann Schwenn verwahrte sich weiter gegen alle Verdächtigungen. Er sprach von einem angeblichen Befund und verwies auf mögliche Manipulationen. »Die Verteidigung wird sich das Gutachten des Bundeskriminalamtes ansehen. Nach den Unregelmäßigkeiten im spanischen Verfahren und bei der UCI ist es möglich, dass es Manipulationen gab.«
Die Blutbeutel waren von spanischen Ermittlern im Zuge der »Operación Puerto« (Operation Bergpass) im Mai 2006, fünf Wochen vor dem Start der Tour de France, bei Fuentes gefunden worden. Beamte des LKA waren in der vergangenen Woche nach Spanien gereist, um Proben abzuholen. Das LKA untersuchte das Blut aus neun verschiedenen Beuteln des Bestandes und fand bei jeder Probe eine Übereinstimmung mit Ullrichs DNA. Dessen Anwälte hatten bis zuletzt versucht, die Herausgabe zu verhindern.
»Die Erkenntnisse bestätigen die schlimmsten Befürchtungen, aber auch die konsequente Linie des BDR im Kampf gegen Doping«, sagte der Präsident des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) Rudolf Scharping. Ullrich, Tour-Sieger 1997, hatte am 26. Februar seinen Rücktritt erklärt.
Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt gegen den Olympiasieger von 2000 wegen Betrugs zum Nachteil seines früheren Arbeitgebers T-Mobile. Klageführer ist die Bielefelder Rechts-Professorin Britta Bannenberg. Sein Arbeitgeber einigte sich mit Ullrich über ausstehende Bezüge nach der fristlosen Kündigung außergerichtlich.
Zu möglichen Strafmaßen sagte Staatsanwalt Jörg Schindler: »Ein Betrug kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Im Grundtatbestand und im Fall des besonders schweren Betruges kann es eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geben.« S. 4: Kommentar

Artikel vom 04.04.2007