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Änderungen für Versicherte

Gesundheitsreform ist am 1. April in Kraft getreten

Berlin (Reuters). Am 1. April ist die Gesundheitsreform der großen Koalition in Kraft getreten. Auch wenn zentrale Elemente wie der Gesundheitsfonds oder der neue Kassen-Finanzausgleich erst 2009 starten, kommen auf die Versicherten zahlreiche Änderungen zu. Schönheits-Oprationen: Patienten werden an Folgekosten betetiligt.

NEUE TARIFE: Die gesetzlich Versicherten können bei ihren Kassen zwischen neuen Tarifmodellen wählen. Hierzu zählen etwa Selbstbehalttarife. Das Kassenmitglied verpflichtet sich dabei, einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen (etwa die ersten 1000 Euro im Krankheitsfall). Gleichzeitig erhält der Versicherte eine Prämie von seiner Kasse (zum Beispiel 400 Euro). Hat er geringe Krankheitskosten, rentiert sich dies für ihn. Ebenso soll es Tarife geben, bei denen die Versicherten bei Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen einen Teil ihrer Beiträge zurückerhalten. Darüber hinaus muss jede Kasse Tarife für die Teilnahme der Versicherten an bestimmten Chroniker-Programmen anbieten. Wenn ein Diabetiker an einem Spezialprogramm teilnimmt, soll er durch eine Prämie belohnt werden. An alle freiwilligen Tarife der Kassen ist der Versicherte mindestens drei Jahre gebunden.
VERSICHERUNGSPFLICHT: 200000 bis 300000 Bürger haben in Deutschland keine Absicherung für den Krankheitsfall. Sie sollen in ihre alte Kasse zurückkehren. Dazu wird stufenweise eine Versicherungspflicht eingeführt. Für ehemals gesetzlich Versicherte gilt sie vom 1. April an. Kassen dürfen dann keinem Mitglied mehr kündigen. Ehemals privat Versicherte können von Juli an wieder in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten. Von 2009 an müssen alle Bürger versichert sein. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN: Ambulante und stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden Pflichtleistungen der Kassen. Der Rechtsanspruch umfasst Reha-Maßnahmen für alte Menschen. Die Kassen müssen künftig zudem Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren zahlen. Auch empfohlene Impfungen werden zu Pflichtleistungen und liegen nicht mehr im Ermessen der Kasse.
SCHÖNHEITS-OPs: Die Versicherten werden an Folgekosten von ästhetischen Operationen, Tätowierungen oder Piercings beteiligt.
ARZNEIMITTEL: Stärker als bisher wird geprüft werden, ob die Preise für Arzneimittel im angemessenen Verhältnis zu ihrem therapeutischen Nutzen stehen. Die Bewertung soll sicherstellen, dass neue Arzneien die Behandlung der Patienten wirklich verbessern. Wenn ein Arzt teure, hochinnovative Spezialpräparate verschreiben will, muss die Meinung eines zweiten Arztes eingeholt werden. Apotheken können künftig auch Einzelmengen von Medikamenten an die Patienten abgeben.
KRANKENHÄUSER: Patienten mit bestimmten schweren oder seltenen Krankheiten - wie etwa Krebs, Mukoviszidose oder Aids - können künftig auch ambulant im Krankenhaus behandelt werden.

Artikel vom 02.04.2007