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»Besserer Schutz vor Terror«

Innenminister Schäuble will zahlreiche Sicherheitsgesetze verschärfen

Berlin (dpa). Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will zum Schutz vor Terror rasch zahlreiche Sicherheitsgesetze verschärfen und dabei dem Bundeskriminalamt (BKA) mehr Befugnisse einräumen. Fahndungsmöglichkeiten sollen ausgeweitet werden.
Eine Ministeriumssprecherin bestätigte Berichte von »Spiegel« und »Welt«, wonach dem BKA künftig die Rasterfahndung sowie heimliche Online-Durchsuchungen von Computern erlaubt werden sollen. Zudem sollen die Daten aus der Lkw-Maut zur Aufklärung schwerer Verbrechen benutzt werden können. Entsprechende Pläne hätten Unionspolitiker bereits in einer Koalitionsrunde vorgelegt.
Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz rechnet allerdings nicht mit einer raschen Einigung. Er glaube nicht, dass es schnelle gesetzliche Regelungen geben werde, sagte Wiefelspütz. »Rechtsstaatliche Sorgfalt hat Vorrang vor jeder besonderen Eile.« Schließlich gehe es um komplexe verfassungsrechtliche Fragestellungen und eine Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit.
Die Opposition kritisierte Schäubles Vorschläge. Damit werde »der Rechtsstaat weiter ausgehöhlt«, erklärte Grünen-Chefin Claudia Roth und kündigte den Widerstand ihrer Partei an. Ähnlich äußerte sich auch die Vize-Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Pau.
Unter dem Eindruck einer neuen Terrordrohung gegen Deutschland hatten Koalitionspolitiker Mitte März angekündigt, alle sicherheitsrelevanten Gesetze auf ihre Tauglichkeit überprüfen zu wollen. Islamisten hatten vor drei Wochen mit Anschlägen gedroht, sollte die Bundeswehr nicht aus Afghanistan abziehen.
Laut »Spiegel« wird ein Referentenentwurf des Ministeriums zur Nutzung der Lkw-Maut-Daten im April erwartet. Als weitgehend unstrittig gilt demnach in der Koalition, dass diese Daten bei der Aufklärung besonders schwerer Verbrechen wie Mord, Totschlag oder terroristischen Anschlägen genutzt werden sollen. Eine Verwendung bei der Verbrechensvorbeugung lehne die SPD aber ab.
Computer sollen dagegen voraussichtlich nur zur Gefahrenabwehr heimlich durchforstet werden dürfen und nicht zur Aufdeckung von Straftaten. In der SPD gibt es zur Frage der Online-Durchsuchungen keine abgeschlossene Meinungsbildung. Der Bundesgerichtshof hatte diese wegen fehlender gesetzlicher Grundlage verboten. Vorbereitet wird auch eine Gesetzesänderung zum Großen Lauschangriff, die dem Verfassungsgerichtsurteil folgt, wonach in einer Wohnung keine Privatgespräche abgehört werden dürfen. Die Union plädiert dafür, dass zunächst alles aufgezeichnet werden darf, dann aber ein Richter entscheiden muss, was davon privat und daher zu löschen ist.

Artikel vom 02.04.2007