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A 33: »Klagen
weiter verfolgen«

Umweltschutzinitiative nimmt Stellung

Senne (WB). Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster den Weg für die Autobahn 33 im Bielefelder Süden frei gemacht hat, meldet sich die Umweltschutzinitiative Bielefeld-Senne zu Wort. Wie am Donnerstag berichtet, soll der Lückenschluss beginnen.

Noch seien nicht alle Würfel gefallen, heißt es in der von Barbara Zimmermann unterzeichneten Stellungnahme. »Natürlich sind wir betroffen über die abschlägige Entscheidung und haben - wie wohl die anderen beiden Hauptkläger (Familie Hambrink und Familie Wißbrock) auch - zunächst eine schlaflose Nacht hinter uns. Nicht vorrangig wegen der Entscheidung als solcher, die wir zwar so nicht erwartet haben, aber auch nicht ausschließen konnten, sondern eher wegen der Art der Begründung.
In der 26-seitigen Begründung dieser Ablehnung ist zu lesen, dass im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur eine summarische Prüfung erfolgt. Inhaltlich entsteht bei uns der Eindruck, dass das OVG in seiner Begründung lediglich auf vorgetragene Argumente der Bezirksregierung zurückgreift, ohne sie auf ihre Angemessenheit vertiefend überprüft zu haben. Aus unserer Sicht wurden die durch unsere Anwälte vorgetragenen schwerwiegenden Fehler bei der Planung und der Begründung des Vorhabens sowie bei der Abwägung nicht hinreichend berücksichtigt. So wird zum Beispiel die Abwägung der Trassenvarianten reduziert auf die Anmerkung, dass es bei anderen als der ausgewählten 1.1.1. Trasse auch Probleme gegeben hätte (so könnte man jede Trasse begründen).
Bei der Ablehnung des Eilantrages von Bauer Hambrink ist dem Erhalt des Naturschutzgebietes ÝGriepenbachÜ eine sehr große Bedeutung zugekommen; ein großer Hof wird Ýplatt gemachtÜ. Eine Zerstörung des Naturschutzgebietes ÝEdinglohs BruchÜ am Rande der Windflöte wird jedoch in diesem Verfahren befürwortet; die Autobahn soll mittendurch führen, auch wenn zugegebenermaßen streng geschützte Tier- und Pflanzenarten dadurch betroffen sind. Für beides gebe es Alternativen.
Zurzeit überprüfen unsere Anwälte den Beschluss des OVG. Fest steht für die Klageberechtigten und uns als Mitglieder des Rechtshilfefonds A 33 jedoch schon jetzt, dass wir die eingereichten Klagen weiter verfolgen werden, wenn es sein muss auch bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Wir sehen eine große Verantwortung zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für die zukünftigen Generationen und können uns dem Minister Gabriel nur anschließen, der unlängst forderte, dass nicht weiterhin so viel Natur zugepflastert werden darf.
Auch im nächsten Abschnitt (Steinhagen) bereiten sich Bürger auf Klageverfahren vor, und im Haller Bereich wird im Laufe des Jahres die Planfeststellung noch einmal ganz neu eingeleitet; dort werden Ýdie Karten also neu gemischtÜ - wann dann der Lückenschluss kommt?«

Artikel vom 31.03.2007