Bonn (dpa). Wer Tiere aussetzt, macht sich strafbar. Darauf hat der Verein Europäischer Tier- und Naturschutz (ETN) anlässlich der Osterferien hingewiesen. »Es handelt sich um kein Kavaliersdelikt. Wer Tiere aussetzt, ist ein Tierquäler und begeht eine Straftat«, sagte Vorstand Norbert Günster. Autofahrer sollten Beobachtungen sofort der Polizei melden.