31.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. 5. 2006 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, den Bebauungsplan Nr. III/Br 27 »Brake-West« für das Gebiet Engersche Straße, Grömitzer Straße, Grafenheider Straße einschließlich der geplanten Neuführung bis zur Engerschen Straße - Stadtbezirk Heepen - aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern (115. Änderung »Wohnen Brake-West«). Weiterhin hat der Ausschuss den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. III/Br 27 »Gewerbegebiet Brake-West« und den Beschluss zur 115. Änderung des Flächen-nutzungsplanes vom 14. 12. 1999 aufgehoben und die Verfahren eingestellt.
Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB bekannt gemacht.


In den vorstehenden Planskizzen sind der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. III/Br 27 und der Bereich der 115. Flächennutzungsplan-Änderung durch durchgehende Linien kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die in den Plänen des Bauamtes vorgenommenen Eintragungen verbindlich.
Die Pläne können in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr eingesehen werden. Nachrichtlich liegen die Unterlagen auch im Bezirksamt Heepen, Salzufler Straße 13, 33719 Bielefeld, Zimmer 19, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.30 bis 18.00 Uhr und im Bürgeramt, Filiale Brake, Wefelshof 9, 33729 Bielefeld (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 bis 17.30 Uhr) aus.
Bielefeld, den 26. 3. 2007
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 31.03.2007