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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.03.2007 gemäß §§ 12 Abs. 2., 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.§ 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Nr. II/1/51.00 »Upmannstift« für das Grundstück des ehemaligen Upmannstiftes an der Upmannstraße - Stadtbezirk Mitte - einzuleiten.
Weiterhin hat der Ausschuss beschlossen, das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB anzuwenden.
Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß §§ 2 Abs. 1, 13 a Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

In dem vorstehenden Planausschnitt ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch durchgehende Linien kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die in den Plänen des Bauamtes vorgenommenen Eintragungen verbindlich.
Gemäß §§ 13 a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Es besteht Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zu unterrichten.
Diese können
vom Montag, den 02.04.2007 bis einschließlich
Freitag, den 20.04.2007
in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt Bielefeld, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr und nachrichtlich im Internet unter www.bielefeld.de in der Rubrik »Planen Bauen Wohnen« eingesehen werden.
Während dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit sich schriftlich, zur Niederschrift oder online über o.g. Internetadresse zur Planung zu äußern.
Bielefeld, den 26.03.2007
gez. Unterschrift
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 31.03.2007