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Stadt Bielefeld
Bekanntmachung
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. 3. 2007 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. II/Ba 5 »Babenhauser Straße« für das Gebiet zwischen Babenhauser Straße und Bavostraße - Stadtbezirk Dornberg - aufzustellen.Weiterhin hat der Ausschuss beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.
Die Beschlüsse werden hiermit gemäß §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

In dem vorstehenden Planausschnitt ist der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes durch eine durchgehende Linie kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die in den Plänen des Bauamtes vorgenommenen Eintragungen verbindlich.
Der Plan kann im Bauamt der Stadt Bielefeld - Bauberatung im Erdgeschoss -, August-Bebel-Straße 92 (ehem. Kreishaus), 33602 Bielefeld, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) sowie nachrichtlich im Internet unter www.bielefeld.de in der Rubrik »Planen Bauen Wohnen« eingesehen werden.
Bielefeld, den 26. 3. 2007
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 31.03.2007