Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Strafbarkeit von Autofahrern wegen Unfallflucht eingeschränkt. Wer einen Unfall verursacht, ohne es zu merken, und danach weiterfährt, darf künftig nicht mehr wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bestraft werden. Bisher macht sich nach der Rechtsprechung auch strafbar, wer zunächst unabsichtlich weiterfährt, dann aber - nachdem er den Unfall bemerkt hat - nicht unverzüglich die Feststellung seiner Personalien ermöglicht. Az: 2 BvR 2273/06