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Mehr Schutz vor
falscher Beratung


Berlin (dpa). Anleger erhalten bei Wertpapiergeschäften mehr Rechte und einen größeren Schutz vor falscher Beratung. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID) in deutsches Recht. Danach sind ab November Banken und Finanzdienstleister nicht nur verpflichtet, Privatanleger ausführlich über Risiken aufzuklären. Sie müssen auch sicherstellen, dass nur solche Anlagen empfohlen werden, die wirklich den Bedürfnissen des Kunden entsprechen.

Artikel vom 30.03.2007