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Ausnahmen nicht nach Gutdünken

Innenstadt-Außengastronomie nur mit »hochwertiger« Möblierung


Bielefeld (bp). Einstimmig beschlossen wurde gestern Abend im Rat die »Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen« - sprich: all' das, was mit Außengastronomie anfängt und mit so genannten Dachaufstellern aufhört.
Eingearbeitet wurden aber noch kleine, feine Veränderungen. Noch gestern hatte der Vorstand des Hotel- und Gaststättenverbandes in einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister erreicht, dass bei der Möblierung von Außengastronomieflächen auch »in Absprache mit der Stadt« eigene Gestaltungsvorschläge umgesetzt werden können. Zudem, so Ralf Nettelstroth (CDU), solle bei solchen Fragen der Fachausschuss mit eingebunden werden. Denn, so Nettelstroth, eine Entscheidung über Tische, Stühle, Sonnenschirme etc. dürfe nicht »nach Gutdünken« getroffen werden. Wichtig: eine hochwertige Ausstattung speziell in der Innenstadt. Die Gastronomen in den Außenbezirken (und die großen Innenstadtfeste) sind von solchen Anforderungen befreit. Klaus Rees (Grüne) schlug das Erstellen eines Kataloges vor: ». . .Vorschläge, welche Art von Möblierung möglich wäre.« Ausnahmen könnten deshalb zugelassen werden, weil sich die Gastronomie immer weiter entwickele.
Werbetafeln (Dachaufsteller) sollen, nicht zuletzt auf Wunsch des Beirates für Behindertenfragen,so platziert werden, dass der Rinnsteinbereich frei gehalten wird.
Nicht eingegangen wurde auf ein Schreiben der Werbe- und Interessengemeinschaft Brackwede (WIG), die sich gegen eine »drastische Erhöhung der Gebühren für Sondernutzungen« wehrt. Mobilisieren will die WIG auch die Werbegemeinschaften Heepen und Schildesche. Erstmals soll in den Stadtbezirken zum Beispiel für Verzehrstände bei Festen eine Gebühr erhoben werden. Die Satzung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Artikel vom 30.03.2007