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Hand wird dick:
Patientin klagt
gegen Klinik

Schwellung durch Kontrastmittel

Von Uwe Koch
Lübbecke (WB). Eine Routineuntersuchung mit Kontrastmittel hat bei einer Frau aus Lübbecke zu schweren Problemen geführt. Die Frau verklagte das Krankenhaus Lübbecke, hat damit aber möglicherweise keinen Erfolg - weil sie offenbar an einer seltenen Krankheit leidet.


Ein Sturz im Haushalt war die Ursache für den Krankenhausaufenthalt der 45-jährigen Hausfrau Lisa V. (Name geändert). Die Lübbeckerin hatte Schmerzen in der Nierengegend. Eine Ultraschalluntersuchung zeigte denn auch »schwarze Flecken« auf einer Niere.
Eine Computertomographie des Organs sollte am 3. März 2005 genauere Informationen für das weitere Vorgehen der Ärzte liefern. Dazu wurde der Frau auf der Station mit einer Kanüle auf dem linken Handrücken zunächst ein Zugang gelegt. In der radiologischen Klinik des Krankenhauses schloss dann ein Assistenzarzt die Injektionspumpe an, über die das Kontrastmittel durch den Blutkreis gespritzt werden sollte. Zunächst habe er vorschriftsgerecht eine Kochsalzlösung in die Kanüle gespritzt, um den Zugang zu testen, sagte der Mediziner nun vor dem Landgericht. Nach Ansicht des Hannoveraner Gutachters Dr. Thomas Bernhard (41) ist das das einzige Verfahren, um den sicheren Durchfluss zu prüfen.
Nur wenige Sekunden, nachdem dann das Kontrastmittel in den Körper der Patientin eingedrungen war, spürte Lisa V. »einen stechenden Schmerz in der Hand«. Der Handrücken schwoll sofort massiv an, die Patientin schrie. Die Kontrastuntersuchung wurde abgebrochen, danach an der rechten Hand erfolgreich fortgesetzt. Anschließend musste die Patientin allerdings in der Chirurgie notversorgt werden. Die Ärzte entschlossen sich gar zu einer Operation, um die Flüssigkeit aus dem Gewebe der linken Hand absaugen zu können.
Die Lübbeckerin reklamierte einen Behandlungsfehler der Ärzte: Die Beweglichkeit der Hand sei seit damals eingeschränkt. Lisa V. fordert vom Zweckverband der Kliniken im Mühlenkreis insgesamt 10 000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz, sie beklagt mehrere Behandlungsfehler der Mediziner. Entweder sei die Kanüle unsachgemäß gelegt worden, oder die nachfolgende Operation sei schlampig ausgeführt worden, meint sie..
Ein Gutachter bestärkte allerdings vor Gericht die Radiologen des Krankenhauses. Alles sei nach Vorschrift getan worden, meinte der Sachverständige. Bei mehreren Milliarden Untersuchungen mit Kontrastmitteln seien weltweit nur 47 Fälle mit Komplikationen dieser Art bekanntgeworden. Die Vermutung des Experten geht dahin, dass Lisa V. unter einer Venenschwäche leidet. Das Blutgefäß sei vermutlich bei Einleitung des Kontrastmittels geplatzt, sagte der Gutachter.
Die Zivilkammer will nun durch einen anderen Gutachter die Durchführung der Operation überprüfen lassen. Az. 4 O 99/06

Artikel vom 30.03.2007