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Feinstaub: Jetzt ist
Luxemburg am Zug


Leipzig/München (dpa). Der Europäische Gerichtshof muss über die Frage entscheiden, ob Anwohner stark befahrener Straßen konkrete Maßnahmen gegen Feinstaub juristisch durchsetzen können. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vermied gestern im Streit um einen fehlenden Aktionsplan der bayerischen Landeshauptstadt München ein Urteil und entschied, den Fall den Luxemburger Richtern vorzulegen. (Az.: BVerwG 7 C 9.06)

Artikel vom 30.03.2007