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Debatte über Leben und Tod

Patientenverfügung im Bundestag

Berlin (Reuters). Im Bundestag zeichnet sich quer durch die Fraktionen eine Mehrheit für eine unbeschränkte Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ab. Wolfgang Bosbach: die Verfügung beschränken.

In der ersten Grundsatzdebatte des Parlaments zu der umstrittenen
Gewissensfrage unterstützten zahlreiche Vertreter von SPD, FDP, Grünen und Linkspartei gestern einen entsprechenden Antrag des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stünker.
Der Gegenantrag des stellvertretenden Unions-Fraktionschefs Wolfgang Bosbach, der einen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen nur bei unumkehrbar tödlichem Krankheitsverlauf erlaubt, fand über die Parteigrenzen hinweg weniger Anhänger. Einige der insgesamt 30 Redner zogen in Zweifel, ob eine Gesetzesregelung überhaupt notwendig sei.
Stünker und Bosbach betonten dagegen zum Auftakt der dreieinhalbstündigen Debatte, eine klare Vorgabe sei dringend nötig. »Bei Fragen von Leben und Tod darf es keine Grauzone geben«, sagte der CDU-Politiker Bosbach. Bisher hänge die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung davon ab, in welche Klinik der Patient gebracht werde und welcher Arzt ihn dort behandele, kritisierte Stünker. Nach Stünkers Gesetzesantrag soll eine Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unbegrenzt gelten.
»Im Mittelpunkt steht das Selbstbestimmungsrecht des Patienten«, unterstrich er. Deshalb sei es unerheblich, ob die Krankheit schon unumkehrbar einen tödlichen Verlauf genommen habe.
Eine Reichweitenbegrenzung, wie sie Wolfgang Bosbach fordert, widerspreche geltendem Recht. Der Staat dürfe das Leben nie gegen den Willen des Betroffenen schützen, ansonsten müsse auch Selbstmord unter Strafe gestellt werden. Die Patientenverfügung stoße nur dort an Grenzen, wo die Rechte anderer verletzt würden.

Artikel vom 30.03.2007