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Verwaltung prüft
die Grabstellen


Sennestadt (WB). Auf dem Alten Friedhof in Sennestadt startet die Friedhofsverwaltung des Umweltbetriebes die jährliche Grabstättenkontrolle auf städtischen Friedhöfen. Neben ungepflegten und verwahrlosten Grabstätten wird dort erstmals auch der Gehölzbestand auf den Gräbern dokumentiert. Grundsätzlich ist das Pflanzen von Bäumen und großwüchsigen Sträuchern auf oder unmittelbar an der Grabstätte lauf Friedhofssatzung verboten. Allerdings entpuppt sich die Wuchskraft mancher Bäume erst im Laufe der Jahre: Aus der niedlichen Schalenbepflanzung ist ein stattliches Gehölz geworden. Damit benachbarte Flächen und Grabstätten nicht durch Schattenwurf und Wurzeln beeinträchtigt werden, schreibt die Satzung deshalb eine Obergrenze für Bäume und Sträucher von 1,50 Metern vor. Weitere Informationen erteilen Friedhofsverwaltung, Tel. 05 21 / 51-55 48, oder Bezirksamt Sennestadt, Tel. 05 21 /51-56 69.

Artikel vom 30.03.2007