31.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Verjährt: ohne Strafe


Der langjährige nordrhein-westfälische CDU-Landtagsabgeordnete Wilhelm Droste sen. bleibt ohne Strafe, weil Schmiergeldzahlungen an ihn verjährt sind. Die Annahme von Leistungen im Wert von 150 000 Mark im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan in Ratingen »wären als Abgeordnetenbestechung strafbar gewesen, wenn die Tat nicht im November 2006 verjährt wäre«, sagte der Richter am Düsseldorfer Landgericht. Droste entging der bundesweit ersten Verurteilung eines Politikers wegen Abgeordnetenbestechung.

Artikel vom 31.03.2007