29.03.2007
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In Untersuchungshaft können nur Menschen genommen werden, die unter dem dringenden Verdacht stehen, eine schwere Straftat begangen zu haben. Die U-Haft dient grundsätzlich dazu, den Prozess gegen den Verdächtigen zu ermöglichen. Sie ist keine Strafe. Zusätzlich muss der Haftrichter einen oder mehrere Haftgründe erkennen. Dies sind die Gefahren der Flucht, Verdunkelung oder Tatwiederholung. Im Fall des Siemens-Zentralvorstands, Johannes Feldmayer, soll Fluchtgefahr gelten.
Artikel vom 29.03.2007