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Steuern hinterzogen: Noch
Bewährung für Ex-Anwalt

Honorar aus Nebentätigkeit nicht angegeben


Bielefeld (uko). Ein früherer Bielefelder Rechtsanwalt ist von einem Schöffengericht des Amtsgerichts zu achtzehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte sich nach Erkenntnissen der Richter der Steuerhinterziehung und der versuchten Steuerhinterziehung schuldig gemacht.
Karl-Heinz R. (64) war Anfang der 90er Jahre in einem spektakulären Strafvefahren von der 1. Strafkammer des Landgerichts zu fünf Jahren Haft wegen schwerer Untreue und Betruges verurteilt worden. Er hatte zuvor in der Kanzlei Sch. vornehmlich Konkursverfahren bearbeitet. In den Jahren 1982 bis 1988 hatte R. als Konkursverwalter aus den Kassen der maroden Firmen in 200 Fällen zwei Millionen Mark in die eigenen Taschen gesteckt.
Die Initialzündung, so bekannte R. seinerzeit in dem Prozess, sei von seinem Chef, Rechtsanwalt Sch. ausgegangen. Der hatte sich 1986 während eines gegen ihn selbst gerichteten Ermittlungsverfahrens selbst erschossen.
Karl-Heinz R. hatte in den vergangenen Jahren in der Kanzlei eines anderen Rechtsanwalt Akten bearbeitet. Das Honorar aus dieser Tätigkeit hatte er nicht versteuert. So war dem Finanzamt ein Steuerschaden in Höhe von insgesamt 6000 Euro entgangen. Dem Vernehmen nach soll der Jurist zudem noch Schulden in Höhe von 500 000 Euro haben.

Artikel vom 02.04.2007