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»Fun-Games«: Keine
nachträgliche Steuer

Stadt kassiert für Poker in Spielhallen

Bielefeld (uko). Sogenannte »Fun-Games« in Spielhallen können nachträglich nicht höher besteuert werden. Mit dieser Entscheidung gab das Verwaltungsgericht Minden gestern teilweise den Betreibern von neun Bielefelder Spielotheken Recht, die also im Nachhinein von erhöhten Seuersätzen verschont bleiben.

Allerdings bedeutet das für die Kläger ohnehin nur einen Pyrrhussieg, denn die umstrittenen Spielgeräte sind nach einer Spielverordnung des Bundes seit dem 1. Januar 2006 sowieso verboten.
»Fun-Games« konnten bislang an Geräten gespielt werden, die als Gewinn stets nur Punkte, jedoch kein Geld auswarfen. Die Spieler jedoch wurden bis zum Nullstand des Punktekonto »pausenlos am Gerät gehalten«, erklärte gestern Ruth Schürmann, Richterin am Verwaltungsgericht Minden. Die Stadt Bielefeld hatte eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2005 zum Anlass genommen, diese Automaten als »Geldspielgerät« einzustufen. Daher sei auch ein erhöhter Steuersatz von 200 Euro pro Gerät und Monat gegenüber der herkömmlichen Einstufung als »Unterhaltungsspielgerät« (45 Euro je Monat und Gerät) angemessen.
Mit ihrer Klage waren die Betreiber der Spielhallen insoweit erfolgreich, als dass die Stadt Bielefeld zwar grundsätzlich Recht erhielt, in der Sache allerdings an die alte Gebührensatzung gebunden ist. Ergo kann nachträglich auch keine Steuererhöhung beigetrieben werden (Az 11 K 2637/06).
Überdies entschied das Verwaltungsgericht in einem anderen Verfahren, dass die Stadt Bielefeld auf Computer in Spielhallen nun Vergnügungssteuer erheben darf, sofern diese PCs mit Spielen wie zum Beispiel Poker ausgestattet wurden. Auch hier hatte das Bundesverwaltungsgericht mit einem Grundsatzurteil die juristischen Weichen gestellt. Der Hinweis der Kläger, von den Betreibern von Internet-Cafés werde auch keine Steuer erhoben, wies die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts am Mittwoch zurück (Az 11 K 1664/06).

Artikel vom 29.03.2007