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Wahl-Klage
abgewiesen

Professor ohne Erfolg


Bielefeld/Minden (WB/MiS). Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage des emeritierten Bielefelder Hochschullehrers Prof. Dr. Klaus Dammann gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl abgewiesen. Der wiedergewählte Amtsinhaber, Eberhard David (CDU), hatte bei der Stichwahl lediglich einen Vorsprung von 137 Stimmen gegenüber seinem Konkurrenten Peter Clausen (SPD) gehabt.
Anders als der Kläger hatte die zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts keine Zweifel an der Wählbarkeit des jetzigen Amtsinhabers. Insbesondere setze das passive Wahlrecht kein Hochschulstudium voraus, sondern (nur) das Vertrauen der Bürger, das seinen Niederschlag im Wahlergebnis finde. David war vor seiner Wahl als Kirchenverwaltungsrat in Brackwede tätig.
Auch das weitere Vorbringen des Klägers konnte der Klage nicht zum Erfolg verhelfen. Die von ihm behaupteten formellen Fehler vermochte das Gericht ebenso wenig festzustellen wie Unregelmäßigkeiten bei der Finanzierung des Wahlkampfes. Einige Wahlanfechtungsgründe scheiterten bereits daran, dass sie erst nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist von einem Monat vorgetragen worden waren.
Das jetzt veröffentlichte Urteil vom 28. Februar 2007 ist noch nicht rechtskräftig.Az.: 3 K 620/05

Artikel vom 28.03.2007