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Händler muss
in Gefängnis


Essen (dpa). Im Prozess um einen der größten Lebensmittelskandale Deutschlands ist ein Fleischhändler aus Gelsenkirchen gestern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem verhängte das Essener Landgericht gegen den 40-Jährigen ein dreijähriges Berufsverbot.
Die Richter gehen davon aus, dass der Angeklagte zwischen 2004 und 2005 etwa 400 Tonnen Gammelfleisch in Umlauf gebracht hat, das für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet oder irreführend ausgezeichnet war. Laut Urteil hatte der Angeklagte unter anderem 80 Tonnen Putenhack verkauft, obwohl das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen war. Außerdem soll der Händler so genanntes Stichfleisch in Verkehr gebracht haben, das aus hygienischen Gründen nicht zu Wurst- und Fleischwaren weiterverarbeitet werden darf. Die Ware soll verbotenermaßen als Schweinefilets deklariert gewesen sein. Die Richter bezeichneten den Angeklagten als »Restpostenhändler«, der mit »Gammelfleisch und Schlachtabfällen« Geschäfte gemacht habe. Er sei sich auch durchaus bewusst gewesen, seine Abnehmer getäuscht zu haben.

Artikel vom 27.03.2007