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Gewonnenes Auto
gilt als Einkommen


Dortmund (dpa). Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einem Gewinnspiel ein Auto, bekommt er solange kein Arbeitslosengeld II, bis der Wert des Wagens verbraucht ist. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden. Es bestätigte damit eine Entscheidung der Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis. Az.: S 27 AS 59/07 ER

Artikel vom 27.03.2007