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Mörder erhält Bewährungsstrafe

Bewachung rund um die Uhr soll schrittweise gelockert werden


Quedlinburg (dpa). Der von Polizisten rund um die Uhr bewachte Frauenmörder aus Quedlinburg bleibt frei. Wegen mehrerer Verstöße gegen Auflagen verurteilte das Amtsgericht Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) den 40-Jährigen gestern zu drei Monaten Haft auf Bewährung. Der Mann, der 22 Jahre im Gefängnis saß, hatte mehrmals unerlaubt den Landkreis Quedlinburg verlassen. Er wird seit seiner Haftentlassung im Dezember von 32 Polizisten bewacht, weil nach Einschätzung des Innenministeriums weiter Gefahr von ihm ausgeht. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung des Mannes war wegen einer Gesetzeslücke gescheitert.
Die Landesregierung kündigte gestern an, die Überwachung des Mannes schrittweise zu lockern. Die Beobachtung sei in den vergangenen Wochen stundenweise aufgehoben worden. Dabei habe es keine Zwischenfälle gegeben. Der 40-Jährige habe sich außerdem seit Anfang März an die Auflagen gehalten. »Bei weiter positiver Entwicklung können die Maßnahmen der offenen Begleitung schrittweise gelockert werden«, sagte Justizministerin Angela Kolb (SPD). Die Beobachtung solle für mehrere Stunden am Stück ausgesetzt werden. Zudem sei ein Konzept für eine Psychotherapie des Mannes ausgearbeitet worden.
Der Quedlinburger war 1984 wegen Mordes an einer Frau verurteilt worden und hatte 1992 - kurz nach seiner zwischenzeitlichen Haftentlassung - eine Frau niedergestochen, die schwer verletzt überlebte. Er kam nach Verbüßung seiner Haftstrafe frei, weil Gerichte mehrere Anträge auf nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt hatten.

Artikel vom 27.03.2007