Zum Thema Entschädigungsverlangen Polens an Deutschland: Polen richtet seine Forderungen an den falschen Adressaten. Nach Rechtsauffassung der UNO sind Vertreibungen völkerrechtswidrig. Die Staaten werden aufgefordert, alles zu unterlassen, das Vertreibungen fixiert. Staaten sind zudem nicht befugt, über Privateigentum zu bestimmen. Im Übrigen begann die Vertreibung der Minderheiten in Polen bereits gleich nach dem Ende des Ersten Weltkrieges.BERND FICHTNER33609 Bielefeld