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Schwester muss
nicht erziehen


Münster (dpa). Eine 18-Jährige muss ihre jüngeren Geschwister einem Gerichtsbeschluss zufolge nicht miterziehen. Damit hat das Sozialgericht Münster der arbeitslosen Mutter den sogenannten Alleinerziehungszuschlag wieder zuerkannt, der ihr von der Gemeinde gekürzt worden war. Eine Gemeinde im Kreis Borken hatte der Frau den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gekürzt. Zur Begründung führte der Kreis an, mit dem Erreichen der Volljährigkeit der ältesten Tochter sei ihr zuzumuten, ihre jüngeren Geschwister gemeinsam mit der Mutter zu erziehen. Das Gericht widersprach dem: Es sei lebensfremd, dass sich eine Jugendliche von einem Tag auf den anderen in die Erziehung ihrer Geschwister einbinden lasse, nur weil sie das 18. Lebensjahr vollendet habe. Auch eine 18-Jährige benötige Unterstützung und besitze nicht genügend Autorität gegenüber den Geschwistern.Az.: S 16 AS 199/06

Artikel vom 24.03.2007