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Anspruch auf Vaterschaftstest

Gesetzentwurf erleichtert Männern Klärung - heimliche Überprüfung illegal

Berlin (Reuters). Vaterschaftstests sollen künftig einfacher und ohne unmittelbare rechtliche Konsequenzen für das Verhältnis zum Kind möglich sein. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries präsentierte gestern in Berlin einen Gesetzentwurf, nach dem Männer einen Anspruch auf die Klärung ihrer Vaterschaft erhalten.Das neue Gesetz lässt dem Mann die Wahl, ob er die Vaterschaft lediglich klären oder darüber hinaus auch anfechten möchte. Foto: dpa
Außerdem soll ein negatives Testergebnis nicht länger automatisch zur Konsequenz haben, dass der Mann auch vor dem Gesetz die Vaterschaft verliert und sich damit de facto von dem Kind lossagen muss. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Regelung kritisiert und eine Änderung angemahnt.
Das neue Gesetz lässt dem Mann nun die Wahl, ob er die Vaterschaft lediglich klären oder darüber hinaus auch anfechten möchte. Heimliche Vaterschaftstests bleiben illegal. Zypries sagte, ihr sei klar, dass heimliche Tests in der Wahrnehmung vieler Menschen der bessere Weg seien, um einen Verdacht aus dem Weg zu räumen. Gendaten gehörten jedoch zu den persönlichsten Informationen eines Menschen und dürften nicht heimlich ausgewertet werden.
Dafür erleichtere der Gesetzentwurf legale Tests. Väter, Mütter und auch Kinder bekommen danach einen Anspruch auf die Klärung der Abstammung. Willigen die Familienangehörigen nicht in einen Gentest ein, werden sie per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen. Als einzige Ausnahme soll eine Härtefallklausel gelten, wenn das Kind die Erkenntnis nicht verkraften würde, dass der Vater nicht der echte Vater ist.
Dies kann der Fall sein, wenn ein Kind in der Pubertät an Magersucht leidet und das Ergebnis des Vaterschaftstests ein Selbstmordrisiko auslösen könnte. Geht es dem Kind dann jedoch wieder besser, kann der Test nachgeholt werden.
Nach einem negativen Testergebnis bleiben dem Mann zwei Jahre Zeit, darüber zu entscheiden, ob er die Vaterschaftschaft anfechten oder vor dem Gesetz Vater des Kindes bleiben möchte. Konkrete Zahlen dazu, wie häufig Männer die Vaterschaft anfechten, konnte Zypries nicht nennen. Bei privat durchgeführten Tests sei der Vater aber in 80 Prozent der Fälle auch der echte Vater, sagte sie.
Bei dem Thema seien Ängste im Spiel, die sich häufig nicht realisierten. Der Gesetzentwurf geht nun in die Abstimmung mit den anderen Ministerien sowie den Ländern und Verbänden. Bis Ende Juni soll er dann vom Kabinett verabschiedet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests vor Gericht weiter wertlos bleiben. Zugleich setzten die Richter der Politik aber eine Frist bis Ende März 2008, um Vaterschaftstests zu erleichtern.
Ausgangspunkt war die Klage eines Mannes, der seine Vaterschaft über mehrere Instanzen angefochten hatte. Ein heimlich von ihm mit Hilfe von Speichelproben des Kindes eingeholter genetischer Test hatte belegt, dass er nicht der biologische Vater seines Kindes war. Die Gerichte erkannten den Beweis aber nicht an, weil die Zustimmung der Mutter zum Test fehlte. Der Mann muss daher vollen Unterhalt zahlen. Seite 4: Kommentar

Artikel vom 28.03.2007