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Ausbildung zählt
bei Rente weniger


Karlsruhe (Reuters). Die seit 1997 geltenden Kürzungen der Rentenanwartschaften für Ausbildungszeiten sind laut Bundesverfassungsgericht zulässig. Die rückwirkend geltenden Kürzungen der für die Rente maßgeblichen Anwartschaften verletzten nicht die Eigentumsrechte der Versicherten, heißt es im Beschluss. Außerdem sei wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Rentenversicherer Anfang der 90er Jahre der Schritt gerechtfertigt gewesen.

Artikel vom 28.03.2007