Saarbrücken (dpa). Wie bereits das Niedersächsische Finanzgericht hält auch das Finanzgericht des Saarlandes die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung sei ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, urteilte das Finanzgericht in Saarbrücken. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss nun über die Rechtmäßigkeit der neuen Regelung entscheiden.