28.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Vaterschaftstest

Fakten statt Vermutungen


Warum nicht gleich so? Erst höchstrichterliche Schelte war erforderlich, damit das Bundesjustizministerium in der sensiblen Frage nach dem wahrem, weil möglicherweise verheimlichten echten Vater eines Kindes ein vernünftiges Gesetz vorlegte. Die bemerkenswerte Schnelligkeit, mit der das geschah, hat einen einfachen Grund. Der Text (aus Bayern) lag seit zwei Jahren in Berlin in einer Schublade.
Es ist schon erstaunlich, dass erst eine hohe Zahl illegaler Gentests den schwerfälligen Rechtsprechungs- und Gesetzgebungskarren in Gang setzt. Dabei ist in Fällen berechtigter Skepsis meist Böswilligkeit im Spiel. Und immer stehen die Kinder zwischen Eheleuten, die sich nicht vertragen wollen.
Das gestern vorgelegte Gesetz geht den schonendsten Weg, ohne länger so zu tun, als wenn es die neuen Möglichkeiten den Gentechnik nicht gäbe. Viel zu lange hat die Politik die Augen vor der Realität verschlossen. Fast scheint es, als hätten es einige Beteiligte vorgezogen, wenn es den Vaterschaftsausschluss immer noch allein aufgrund der unpassenden Blutgruppe gäbe.
Gut, dass Väter nicht länger auf dem Wege einer Anfechtungsklage Klarheit erlangen können. Sie bedeutet nämlich die sofortige Trennung von dem betreffenden Kind. Das neue Gesetz dürfte sogar einige Familien kitten und damit retten. Eine einzige Heilung würde schon reichen - im Sinne des Kindes. Reinhard Brockmann

Artikel vom 28.03.2007