Frankfurt/Main (dpa). Die heftig kritisierte Argumentation einer Frankfurter Richterin über Gewalt in muslimischen Ehen beschäftigt das hessische Justizministerium und die Staatsanwaltschaft. Vermutlich werde es aber weder disziplinarische Schritte noch ein Strafverfahren geben, hieß es in Justizkreisen. Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gingen viele Strafanzeigen gegen die Richterin ein. Sie prüft, ob der Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt ist.